Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der dt saddlery GmbH design & technik i.L. (im Folgenden: dt saddlery GmbH)
gültige Fassung vom Januar 2019

§ 1 Geltung

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt). Diese sind Bestandteil aller Verträge, die die dt saddlery GmbH mit ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Käufer“ genannt) über die von ihr angebotenen Waren schließt.

(2) Die AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Anfertigung und Lieferung beweglicher Sachen (im Folgenden auch: „Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob die Ware von der dt saddlery GmbH selbst hergestellt oder bei Zulieferern eingekauft wird (§§ 433, 651 BGB).

(3) Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen mit demselben Käufer, ohne dass die dt saddlery GmbH in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste; über Änderungen dieser AGB wird der Käufer in diesem Fall unverzüglich informiert.

(4) Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn ihrer Geltung von Seiten der dt saddlery GmbH im Einzelfall nicht gesondert widersprochen wird. Selbst wenn von Seiten der dt saddlery GmbH auf ein Schreiben Bezug genommen wird, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

(5) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist jedoch ein Vertrag in Textform bzw. die in Textform erteilte Bestätigung der dt saddlery GmbH maßgebend.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

(1) In Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial enthaltene Angebote und Preisangaben sind freibleibend und stellen unverbindliche Aufforderungen zur Abgabe einer Bestellung dar.

(2) Der Vertragsabschluss zwischen der dt saddlery GmbH und dem Käufer kommt nach dem Eingang der verbindlichen Bestellung des Kunden durch Übermittlung der in Textform erteilten Auftragsbestätigung der dt saddlery GmbH zustande.

(3) Für den Umfang der Lieferung ist die in Textform erteilte Auftragsbestätigung der dt saddlery GmbH maßgebend. Mündliche oder fernmündlich getroffene Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie von einem Geschäftsführer der dt saddlery GmbH in Textform bestätigt wurden.

(4) Die dt saddlery GmbH behält sich nach Vertragsabschluss folgende Änderung der Ware vor, sofern dies für den Käufer zumutbar ist:

1. Produktänderung im Zuge der ständigen Produktweiterentwicklung und Verbesserung
2. Geringfügige und unwesentliche Farb-, Form-, Design-, Maß-, Gewichts- oder Mengenabweichungen

§ 3 Preise und Zahlung

(1) Unsere Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein, nicht jedoch Versandkosten, d.h. der Kunde trägt die angemessenen und ortsüblichen Kosten der Versendung. Zölle und ähnliche Abgaben hat der Kunde ebenfalls zu tragen.

(2) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, liefern wir gegen Vorkasse oder per Nachnahme, jeweils gegen Rechnung. Auf Wunsch des Kunden liefern wir die Ware auch gegen Barzahlung in unseren Geschäftsräumen in (Ziegelstr. 1, D-83629 Weyarn) aus.

(3) Unsere Rechnungen sind 1 Woche nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, sofern nicht ausdrücklich ein anderer Fälligkeitstermin vereinbart worden ist.

(4) Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen (von Unternehmern wird der höhere Verzugszins nach § 288 Abs. 2 BGB geschuldet). Die dt saddlery GmbH behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt ihr Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

(5) Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist der Kunde auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Sofern der Kunde Unternehmer ist, kann er ein Zurückbehaltungsrecht, das auf einem Vertragsverhältnis mit der dt saddlery GmbH beruht, nicht geltend machen.

(6) Die Rechte und Pflichten des Käufers sind nicht abtretbar, d.h. nicht auf Dritte übertragbar, sofern die dt saddlery GmbH nicht zustimmt.

(7) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass der Anspruch der dt saddlery GmbH auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so ist die dt saddlery GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen), kann dt saddlery GmbH den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

§ 4 Lieferfrist und Lieferverzug

(1) Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind unsere Liefertermin bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben.

(2) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(3) Der Kunde kann uns 3 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins/Lieferfrist in Textform auffordern, binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Sollten wir einen ausdrücklichen Liefertermin/eine Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus anderem Grund in Verzug geraten, so muss uns der Kunde eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Wenn wir die Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so ist der Kunde berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

(4) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Kunden bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.

(5) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

(6) Für den Fall einer von uns nicht zu vertretenden Nichtverfügbarkeit oder nicht rechtzeitigen Lieferbarkeit der Ware werden wir dies dem Kunden unverzüglich anzeigen. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch Zulieferer, wenn die dt saddlery GmbH ein konkludentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat. Ist die Ware auf absehbare Zeit nicht bei unseren Lieferanten verfügbar, sind wir zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Im Falle eines Rücktritts werden wir dem Kunden seine an uns geleisteten Zahlungen unverzüglich erstatten. Die gesetzlichen Rechte des Kunden wegen Lieferverzuges werden durch die vorstehende Regelung nicht berührt, wobei der Kunde Schadensersatz nur nach besonderer Maßgabe des § 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangen kann.

(7) Der Eintritt des Lieferverzugs der dt saddlery GmbH bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich.

(8) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Zumutbar sind Kunden Teillieferungen dann, wenn die Ware keine Wertminderung durch die Teillieferungen erfährt (z.B. im Falle der gleichzeitigen Bestellung mehrerer, getrennt nutzbarer Produkte) und die dt saddlery GmbH alle Teillieferungen einer angenommenen Bestellung erbringt. In jedem Fall tragen wir die durch eine Teillieferung verursachten zusätzlichen Versandkosten.

§ 5 Versand, Versicherung und Gefahrübergang

(1) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmen wir die angemessene Versandart und das Transportunternehmen nach unserem billigen Ermessen.

(2) Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts der gelieferten Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem die Ware an den Kunden ausgeliefert wird oder der Kunde in Annahmeverzug gerät. In allen anderen Fällen geht die Gefahr mit der Auslieferung der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über.

(3) Nur auf besonderen Wunsch des Bestellers und auf dessen Kosten wird die Sendung von der dt saddlery GmbH gegen Bruch-, Transport- und Feuerschäden versichert.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten) für die betreffende Ware vor.

(2) Der Kunde ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, die von uns gelieferte und noch unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weiterzuverkaufen. Bei Zugriffen Dritter – insbesondere durch Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der dt saddlery GmbH hinweisen und die dt saddlery GmbH unverzüglich benachrichtigen, damit sie ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann.

§ 7 Garantie

(1) Für Anfertigungen durch die dt saddlery GmbH wird eine Garantie von 2 Jahren ab Übergabe der Ware an den Käufer auf die eingearbeiteten Lederteile bei normaler Beanspruchung, sachgemäßem Umgang und Pflege übernommen. Alle Produkte durchlaufen eine strenge Qualitätskontrolle. Dabei ist allerdings insbesondere zu beachten, dass Leder ein Naturprodukt ist und die dt saddlery GmbH daher keine Gewährleistung für Fehler oder Unreinheiten im Leder selbst übernehmen kann. Gleiches gilt für die normale Abnutzung durch den Gebrauch.

(2) Der Käufer kann im Garantiefalle den für ihn kostenlosen Austausch der betroffenen Leder- und Metallteile verlangen.

(3) Der Käufer kann die Garantieleistung innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Eintreten des Garantiefalls durch schriftliche Anzeige gegenüber dt saddlery GmbH (Anschrift: Ziegelstr. 1, D-83629 Weyarn) geltend machen.

(4) Die Garantiezeit wird durch eine Garantieleistung nicht verlängert, auch nicht für ersetzte und reparierte Teile.

(5) Reklamationen an Sätteln können nur mit der entsprechenden Garantiekarte, die jedem Sattel beigefügt ist, bearbeitet werden, um kostenlose Leistungen durchzuführen.

(6) Sattelgarantie: Für alle mit einer Sattelnummer registrierten Sättel leistet die dt saddlery GmbH design & technik bei normalem, zweckmäßigem Gebrauch sowie regelmäßiger, fachmännischer Pflege folgende Garantieleistungen: 5 Jahre auf den Sattelbaum in Hinblick auf die Bruchsicherheit. Verschleißteile sind von jeglicher Garantie ausgenommen. Alle Kosten für An- und Rücklieferung sowie Verpackung übernimmt der Käufer. Für die Dauer des Transports wird von der dt saddlery GmbH keine Verantwortung übernommen. Die Garantieerklärung hat nur Gültigkeit, wenn die Garantiekarte beim Kauf des Sattels mit Verkaufsdatum und dem Firmenstempel des Händlers versehen wird; wenn die Garantiekarte nicht eigenmächtig geändert wurde; wenn am Sattel keine unsachgemäßen Eingriffe vorgenommen wurden. Alle Butterfly® Sättel durchlaufen vor dem Verkauf eine Qualitätskontrolle, die bzgl. Material und Verarbeitung eine Gewähr auf die Einhaltung unseres hohen Qualitätsstandards bietet. Veränderungen am Sattel durch den Käufer oder Dritte unterliegen nicht den Garantieleistungen und sind nicht als Nachbesserung zu verstehen. Farbveränderungen des Leders können bei einem Naturprodukt jederzeit vorkommen und bewirken keinen Garantieanspruch.

§ 8 Gewährleistung

(1) Unabhängig von etwaigen Garantieleistungen stehen dem Käufer bei Mängeln der gelieferten Ware die gesetzlichen Rechte zu.

(2) Für geringfügige, fabrikationsbedingte Abweichungen hinsichtlich Beschaffenheit, Qualität, Reinheit, Farbe oder sonstige Eigenschaften übernehmen wir keine Gewährleistung, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt und/oder die Lieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks nicht verwendbar ist.

(3) Grundlage der Mängelhaftung der dt saddlery GmbH ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten die als solche bezeichneten Produktbeschreibungen auf der Homepage der dt saddlery GmbH. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass Leder ein Naturprodukt ist und es hinsichtlich der Farbe und der Qualität (Griffigkeit, Poren, Unreinheiten, etc.) zu geringfügigen Abweichungen kommen kann.

(4) Ist die gelieferte Ware mit einem Sachmangel behaftet, kann der Kunde von uns zunächst die Beseitigung des Mangels oder Lieferung von mangelfreier Ware verlangen. Ist jedoch der Kunde Unternehmer, können wir zwischen der Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache wählen, wobei die Wahl nur durch Anzeige in Textform (auch per Telefax oder E-Mail) gegenüber dem Kunden innerhalb von drei Arbeitstagen nach Zugang der Benachrichtigung über den Mangel erfolgen kann. Wir können die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt.

(5) Falls die Nacherfüllung gemäß § 9 (4) fehlschlägt oder dem Kunden unzumutbar ist oder wir die Nacherfüllung verweigern, ist der Kunde jeweils nach Maßgabe des anwendbaren Rechts berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu mindern oder Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen. Für Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz gelten außerdem die besonderen Bestimmungen des § 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(6) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Lieferung, falls der Kunde Verbraucher ist, ansonsten zwölf Monate ab Lieferung. Diese Fristen gelten auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

(7) Nur gegenüber Unternehmern gilt folgendes: Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Übersendung sorgfältig zu untersuchen. Die gelieferte Ware gilt als vom Kunden genehmigt, wenn ein Mangel uns nicht (i) im Falle von offensichtlichen Mängeln innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung oder (ii) sonst innerhalb von fünf Werktagen nach Entdeckung des Mangels angezeigt wird.

(8) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten (nicht: Auslieferung und Anpassung beim Käufer), trägt die dt saddlery GmbH, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers als unberechtigt heraus, kann die dt saddlery GmbH die hieraus entstandenen Kosten vom Käufer ersetzt verlangen.

§ 9 Haftung

(1) Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

(2) Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.

(3) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen der dt saddlery GmbH und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gem. § 7 unterliegen dem Recht am jeweiligen Lageort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.

(2) Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. § 1 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters. In allen anderen Fällen können wir oder der Kunde Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben.

§ 11 Information zur Streitbeilegung von Verbrauchern

Wir ziehen es vor, auftauchende Probleme ggfs. direkt mit dem Kunden zu klären und nehmen daher nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.